Kassenpflicht-Check › Gastronomie, Handel & Salons
Regierungsentwurf · Stand: 31.10.2026

Kassenpflicht ab 2028 für Gastronomie, Handel und Salons

Kurz gesagtWer heute noch eine offene Ladenkasse führt, über 100.000 € Umsatz macht und mindestens 12.000 € im Jahr bar einnimmt, muss nach dem Regierungsentwurf auf eine elektronische Kasse mit TSE umsteigen. Für Cafés, Imbisse, Kioske, Läden und Salons mit Laufkundschaft dürfte das oft zutreffen.

Das Aus für die offene Ladenkasse

Bisher dürfen Betriebe ihre Bareinnahmen mit einer offenen Ladenkasse erfassen, also mit Geldkassette, Kassenbericht und Zählprotokoll. In Deutschland gibt es noch rund 114.000 solcher offenen Ladenkassen. Für Betriebe über den Grenzen soll das ab 2028 nicht mehr erlaubt sein.

Wann bist du betroffen?

Ab wann gilt die Pflicht?

Die Pflicht endet erst, wenn die Voraussetzungen zwei Kalenderjahre hintereinander nicht mehr erfüllt sind.

Du hast schon eine Kasse mit TSE?

Dann erfüllst du die Pflicht voraussichtlich bereits. Achte aber auf die zweite Neuerung: Ab dem 1. Januar 2028 soll der Papierbon entfallen. Stattdessen musst du einen elektronischen Beleg in einem einheitlichen Format bereitstellen, zum Beispiel per QR-Code. Kunden müssen ihn nicht annehmen. Frag deinen Kassenanbieter, ob deine Kasse das rechtzeitig kann.

Was kostet eine Kasse?

In der Gesetzesbegründung rechnet die Bundesregierung mit rund 100 € für eine Cloud-Kasse auf dem Smartphone und 400 bis 600 € für eine stationäre Kasse. Wirtschaftsverbände halten das für deutlich zu niedrig: Sie nennen im Schnitt rund 3.500 € pro Kasse, bei Kassen mit angeschlossener Waage sogar bis zu 6.500 €. Dazu kommen bei vielen Anbietern monatliche Gebühren für Software und TSE.

Was du jetzt tun kannst

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